Edelstahlverarbeitung J. Rupprecht
Deutzring 1, 3 und 7
86405 Meitingen-OT Herbertshofen
(zwischen Donauwörth und  Augsburg, nahe München)

Kontakt Tel.: +49 8271 7425
Fax: +49 8271 7426
Mail: info@edelstahl-rupprecht.de
Edelstahlbehälterbau

Edelstahlwannen und Auffangwannen


und Edelstahl Ölwannen

Edelstahlwannen


Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist in der Fassung vom 31. Juli 2009 ein Bundes-Gesetz. Das WHG enthält Bestimmungen über die Nutzung und vor allem den Schutz des Grundwassers und Oberflächengewässern, außerdem die wasserwirtschaftliche Planung, den Hochwasserschutz und Vorschriften über den Ausbau von Gewässern.

Für unser Unternehmen heißt das, wollen wir z. B. Auffangwannen oder Ölwannen anfertigen, müssen wir dafür qualifiziert sein. Wir beschäftigen daher TÜV-geprüfte Schweißer und werden ständig durch den TÜV-SÜD überwacht.

Überaus wichtig ist natürlich eine hohe Güte der Schweißnähte, damit Undichtigkeiten vermieden werden. Während und nach der Fertigstellung der Wannen wird auf Dichtheit geprüft. Unsere Kunden erhalten von uns ein Zertifikat, das belegt, dass gem. den WHG-Vorschriften gearbeitet und geprüft wurde.

 

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